Mitglieder und Vorstand
Die rund 13.000 Mitglieder im ASB Ruhr entscheiden im Regionalgebiet über alle wesentlichen Fragen der Vereinsarbeit. Dabei dienen die ASB-Satzung und das ASB-Leitbild als grundsätzliches Regelwerk. Ein insgesamt siebenköpfiger Vorstand vertritt den Verein nach innen und außen, die Vorstandsmitglieder werden jeweils auf vier Jahre gewählt. Die Geschäftsführung ergänzt den Vorstand und ist für den Geschäftsbetrieb verantwortlich. Sie wird jeweils auf fünf Jahre berufen. Daneben berät und unterstützt das Präsidium. In den einzelnen Städten können zudem Beiräte gebildet werden, die die Arbeit unmittelbar vor Ort begleiten und an Entscheidungen mitwirken.
Mitgliederversammlung
Alle Mitglieder werden jährlich mindestens einmal zur Mitgliederversammlung eingeladen, auf welcher der Vorstand aus der Arbeit berichtet und gleichzeitig Wünsche und Anregungen für die künftige Tätigkeit mitnimmt. Als basisdemokratisch Organisation sichert der ASB den Mitgliedern durch umfassende Berichts- und Stimmrechte eine weitestgehende Bestimmung über die Vereinsentwicklung. Gleichzeitig sorgt eine Kontrollkommission für die regelmäßige Prüfung der Vorstandstätigkeit und der Arbeit der Geschäftsführung zwischen den einzelnen Mitgliederversammlungen. Sie bestellt auch den Wirtschaftsprüfer, der jährlich den Verband umfasssend prüft.
Jeweils nach vier Jahren findet eine Wahlversammlung statt. Hier werden neben den Vorstandsfunktionen auch die Delegierten für die übergeordneten Konferenzen gewählt. Der ASB ist landes- und bundesweit vertreten und hat, um die durchgängige Mitbestimmung der einzelnen Mitglieder (über eine Millionen in Deutschland) zu sichern, Delegiertenversammlungen eingerichtet, die auf Landes- oder Bundesebene letztlich die Mitgliederversammlungen bilden. Diese Delegiertenversammlungen finden alle vier Jahre statt. Der Termin für die Wahlversammlung im ASB-Ruhr orientiert sich an den Vorgaben für die Landes- und Bundesversammlung. Meistens steht ein Zeitraum vom Dezember des Vorjahres bis zum März des Wahljahres zur Verfügung. Die Einladung der Mitglieder erfolgt über die Stadtteilzeitungen/den Stadtspiegel sowie über eine Information auf der Internetseite des ASB Ruhr.
Ganz grundsätzliche Fragen, von der Gestaltung des Vereinslogos bis zu den Inhalten der Vereinsarbeit, werden in den Bundesversammlungen gemeinsam bundesweit geregelt. Dies schafft eine eindeutige Identifikation für den ASB, gleich ob im Regionalverband Ruhr oder im Ortsverband München. Über den ASB in Deutschland können Sie sich auf der Homepage des Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (www.asb.de) ausführlich informieren. Die Seiten des Arbeiter-Samariter-Bund NRW e.V. finden Sie unter www.asb-nrw.de
Starkes Netzwerk
Der ASB Ruhr gehört zum ASB NRW und arbeitet eng mit dem ASB-Landesverband Nordrhein-Westfalen und den anderen Regionalverbänden des ASB in NRW zusammen.
Der ASB Ruhr ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Der Paritätische vertritt die Interessen des ASB und vieler weiterer Mitgliedsorganisationen als Wohlfahrtsverband vor Ort und auf Landes- und Bundesebene. Auch der Paritätische ist basisdemokratisch organisiert, jeder Mitgliedsverband hat hier eine Stimme, unabhängig von der Größe. Der ASB-Ruhr beteiligt sich engagiert an der Weiterentwicklung des Paritätischen und stellt schon seit Jahren ein Vorstandsmitglied in der Kreisgruppe.
International haben sich die verschiedenen Samariterorganisationen zu Samaritan International zusammen geschlossen.