Ihre Hinweise in guten Händen!

Hinweisgeberschutz beim Arbeiter-Samariter-Bund Ruhr e.V.

 

Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland zu ermöglichen denn sogenannte „Whistleblower“ verdienen Schutz vor Benachteiligungen. Das Gesetz hierzu (Hinweisgeberschutzgesetz) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. 

 

Die Hintergründe:

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können.

 

Umsetzung beim Arbeiter-Samariter-Bund Ruhr e.V.:

Für uns als Arbeiter-Samariter-Bund Ruhr e.V. ist die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften immer im Interesse der Beschäftigten und des Unternehmens. Daher haben wir für Mitarbeitende und bestimmte Dritte eine Möglichkeit geschaffen, im Unternehmen festgestellte Rechtsverstöße über ein Online-Portal einfach und diskret zu melden. Um die höchstmögliche Unabhängigkeit und Vertraulichkeit Ihrer Meldung zu sichern, arbeiten wir dazu mit der Kanzlei Siebel zusammen. Die Kanzlei Siebel nimmt Ihre Meldung gerne entgegen und bearbeitet diese unabhängig und eigenverantwortlich. Das ganze Verfahren unterliegt den strengen gesetzlichen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Alternativ zu dieser internen Meldung steht Ihnen auch die Nutzung einer externen Meldestelle offen. Weitere Informationen und die Möglichkeit eine Meldung abzugeben, erhalten Sie unter: https://asb-ruhr.ks-hinweise.de